HANGWERK

Böschungen und Randflächen roden

Sichtachsen, Wege und Randstreifen wieder freimachen.

Pfalz · Rhein-Neckar · Rheinhessen · Nordbaden

Ferngesteuerter Raupenmulcher beim Freimachen einer steilen Böschung

Randflächen sind die klassischen Vergessenen: ein Streifen zwischen Straße und Feld, eine Wegeböschung, ein Grabenrand. Bleiben sie einige Jahre ungepflegt, wachsen Schlehe, Brombeere und Robinie in Fahrbahn, Bankett und Sichtachsen.

Die Erstbearbeitung ist dort besonders aufwendig: Der Streifen ist schmal, der Hang steil, und ein Fahrzeug kann nur von oben oder unten arbeiten. Eine ferngesteuerte Raupe fährt in den Hang, während der Bediener am Weg bleibt.

Anschließend ist die Fläche wieder in einem Zustand, der mit regelmäßigen Pflegegängen zu halten ist — durch Sie selbst oder in einem festen Intervall durch uns.

Leistungsumfang

  • Entfernen von Gehölzaufwuchs an Böschungen und Rändern
  • Freimachen von Sichtachsen und Bankettbereichen
  • Bearbeitung von Graben- und Gewässerrändern
  • Freischneiden von Wegen und Zufahrten
  • Erstbearbeitung stark verbuschter Randstreifen
  • Wiederkehrende Pflege in festen Intervallen

Kurz und klar beantwortet

Welche Randflächen können bearbeitet werden?

Straßen- und Wegeböschungen, Bankette und Seitenräume, Grabenränder, Wälle, Dämme sowie Randstreifen an Wirtschaftswegen und Betriebsflächen.

Wie wird bei schmalen Streifen gearbeitet?

Die Maschine arbeitet vom Weg oder von der Krone aus in den Hang hinein, geführt per Funk. So bleibt der Bediener außerhalb des Gefahrenbereichs und außerhalb der Fahrbahn.

Wer sichert die Arbeitsstelle ab?

Die Absicherung stimmen wir vorher ab. Verkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen liegen beim Auftraggeber beziehungsweise Straßenbaulastträger.

Was nicht dazugehört

Damit von Anfang an klar ist, was Sie bekommen — und was Sie anderweitig beauftragen müssen.

  • Keine Erdarbeiten, kein Wurzelstockfräsen, keine Grabenprofilierung.
  • Keine Baumfällungen an stärkeren Stämmen.
  • Verkehrsrechtliche Anordnung und Genehmigungen liegen beim Auftraggeber.
  • Behördliche Genehmigungen, artenschutzrechtliche Prüfungen und Fristen liegen beim Auftraggeber. Wir weisen auf erkennbare Punkte hin, übernehmen aber keine rechtliche Prüfung.

Für wen wir arbeiten

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

Gemeinden, Verbandsgemeinden, Bauhöfe und Wasserverbände — mit nachvollziehbarer Kalkulation und Dokumentation der Maßnahme.

GaLaBau und Landschaftspflege

Sie haben den Auftrag, wir bringen die Spezialtechnik: Ausführung der schwierigen Teilfläche als Nachunternehmer.

Betreiber und technische Betriebsführung

Solarparks, Infrastruktur- und Betriebsflächen dauerhaft frei von Gehölzaufwuchs halten — planbar und dokumentiert.

Grundstückseigentümer

Verwilderte oder ungenutzte Grundstücke wieder zugänglich und beurteilbar machen — auch in Hanglage.

Vom ersten Bewuchs bis zur gepflegten Fläche

  1. 01

    Besichtigung oder Fotos

    Sie senden Fotos, Standort und ungefähre Größe — oder wir sehen uns die Fläche gemeinsam an. Beides ist kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    Beurteilung der Fläche

    Wir prüfen Bewuchs, Verholzung, Neigung, Zufahrt, Hindernisse und Jahreszeit und sagen offen, was mit unserer Technik sinnvoll machbar ist und was nicht.

  3. 03

    Rodung und Bewuchsbearbeitung

    Sträucher, Brombeeren und Gehölzaufwuchs werden mit ferngesteuerter Raupentechnik bearbeitet — der Bediener steuert die Maschine aus sicherer Position.

  4. 04

    Mulchen und Zerkleinern

    Das Material wird auf der Fläche zerkleinert. So entsteht eine begehbare, überschaubare Fläche statt eines Haufens Schnittgut.

  5. 05

    Abschluss und Flächenübergabe

    Wir gehen die Fläche mit Ihnen ab, auf Wunsch mit Fotodokumentation. Anschließend kann die Fläche in ein Pflegeintervall übernommen werden.

Was kostet die Rodung?

Der Preis hängt unter anderem von Fläche, Dichte und Verholzung des Bewuchses, Hangneigung, Zugänglichkeit, Anfahrt und Materialverbleib ab. Nach Fotos beziehungsweise Besichtigung erstellen wir ein individuelles Angebot.

Können auch lange Streckenabschnitte bearbeitet werden?

Ja. Sinnvoll ist die Bündelung mehrerer Abschnitte in einem Einsatzzeitraum, damit Anfahrt und Absicherung wirtschaftlich bleiben.

Bleibt das Material liegen?

In der Regel ja, fein zerkleinert auf der Fläche. Ist Aufnahme gefordert, wird sie als eigene Position kalkuliert.

Ist für die Maßnahme eine Genehmigung erforderlich?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Zeitraum, Bewuchs, Artenschutz, Naturschutzrecht und kommunaler Satzung kann eine Rodung genehmigungs- oder prüfpflichtig sein. Die Klärung erfolgt mit der zuständigen Behörde; wir weisen auf erkennbare Punkte hin.

Anfrage

Böschung anfragen

Nennen Sie Abschnitt, Länge und Zustand des Bewuchses — Fotos helfen bei der Einschätzung.

Inhaber
Christian Sauer
Standort
Silvanerstraße 43a · 67229 Großkarlbach

Das Formular öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht. Fotos der Fläche können Sie dort direkt anhängen. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage — Datenschutz.

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