HANGWERK

Entbuschung von Ausgleichs- und Ökoflächen

Definierte Pflegezustände wiederherstellen.

Pfalz · Rhein-Neckar · Rheinhessen · Nordbaden

Forstmulchwerkzeug beim Zerkleinern von dichtem Gestrüpp und Gehölzaufwuchs

Ausgleichs- und Kompensationsflächen sind an Auflagen gebunden: ein bestimmter Vegetationszustand, ein Pflegerhythmus, oft ein mehrjähriger Entwicklungszeitraum. Bleibt die Pflege aus, verbuscht die Fläche und weicht vom festgesetzten Zielzustand ab.

Wir führen solche Flächen zurück: Gehölzaufwuchs und Verbuschung werden zurückgedrängt, offene Strukturen wiederhergestellt, empfindliche Teilbereiche ausgespart. Grundlage sind die Vorgaben aus Bescheid, landschaftspflegerischem Begleitplan oder Pflegekonzept — nicht unsere Einschätzung.

Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Pflegetermin mit Fotos, damit Sie gegenüber der Behörde nachweisen können, wann welche Maßnahme ausgeführt wurde.

Leistungsumfang

  • Zurückdrängen von Verbuschung und Gehölzaufwuchs
  • Wiederherstellen offener Flächenstrukturen
  • Mehrjährige Entwicklungspflege nach Auflagen
  • Aussparen definierter Habitat- und Erhaltungsbereiche
  • Bearbeitung von Hang- und Feuchtrandlagen
  • Fotodokumentation je Pflegetermin

Kurz und klar beantwortet

Was bedeutet Entbuschung einer Ausgleichsfläche?

Aufgelaufene Gehölze und Sträucher werden entfernt, damit die Fläche wieder dem festgesetzten Zielzustand entspricht — etwa als offene Wiesen-, Saum- oder Magerfläche.

Wer bestimmt den Umfang der Pflege?

Die Auflagen aus Genehmigungsbescheid, landschaftspflegerischem Begleitplan oder Pflegekonzept. Wir arbeiten nach diesen Vorgaben und nach Abstimmung mit Ihnen beziehungsweise dem Fachbüro.

Können Teilbereiche ausgenommen werden?

Ja. Zu erhaltende Gehölzgruppen, Totholz, Feuchtstellen, Habitatstrukturen und Pflanzflächen werden vor dem Einsatz gemeinsam abgegrenzt und markiert.

Was nicht dazugehört

Damit von Anfang an klar ist, was Sie bekommen — und was Sie anderweitig beauftragen müssen.

  • Keine artenschutzrechtliche Prüfung und keine Erstellung von Pflegekonzepten.
  • Keine Erdarbeiten und keine Neupflanzungen.
  • Fristen und Genehmigungen liegen beim Auftraggeber; wir weisen auf erkennbare Punkte hin.
  • Behördliche Genehmigungen, artenschutzrechtliche Prüfungen und Fristen liegen beim Auftraggeber. Wir weisen auf erkennbare Punkte hin, übernehmen aber keine rechtliche Prüfung.

Für wen wir arbeiten

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

Gemeinden, Verbandsgemeinden, Bauhöfe und Wasserverbände — mit nachvollziehbarer Kalkulation und Dokumentation der Maßnahme.

Bauunternehmen und Projektentwickler

Flächen vor dem Baubeginn von Bewuchs befreien — abgegrenzt beauftragt, terminlich abgestimmt, ohne eigenes Gerät vorhalten zu müssen.

GaLaBau und Landschaftspflege

Sie haben den Auftrag, wir bringen die Spezialtechnik: Ausführung der schwierigen Teilfläche als Nachunternehmer.

Betreiber und technische Betriebsführung

Solarparks, Infrastruktur- und Betriebsflächen dauerhaft frei von Gehölzaufwuchs halten — planbar und dokumentiert.

Vom ersten Bewuchs bis zur gepflegten Fläche

  1. 01

    Besichtigung oder Fotos

    Sie senden Fotos, Standort und ungefähre Größe — oder wir sehen uns die Fläche gemeinsam an. Beides ist kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    Beurteilung der Fläche

    Wir prüfen Bewuchs, Verholzung, Neigung, Zufahrt, Hindernisse und Jahreszeit und sagen offen, was mit unserer Technik sinnvoll machbar ist und was nicht.

  3. 03

    Rodung und Bewuchsbearbeitung

    Sträucher, Brombeeren und Gehölzaufwuchs werden mit ferngesteuerter Raupentechnik bearbeitet — der Bediener steuert die Maschine aus sicherer Position.

  4. 04

    Mulchen und Zerkleinern

    Das Material wird auf der Fläche zerkleinert. So entsteht eine begehbare, überschaubare Fläche statt eines Haufens Schnittgut.

  5. 05

    Abschluss und Flächenübergabe

    Wir gehen die Fläche mit Ihnen ab, auf Wunsch mit Fotodokumentation. Anschließend kann die Fläche in ein Pflegeintervall übernommen werden.

Was kostet die Rodung?

Der Preis hängt unter anderem von Fläche, Dichte und Verholzung des Bewuchses, Hangneigung, Zugänglichkeit, Anfahrt und Materialverbleib ab. Nach Fotos beziehungsweise Besichtigung erstellen wir ein individuelles Angebot.

Kann außerhalb der Vegetationszeit gearbeitet werden?

Häufig ist genau das gefordert. Nennen Sie uns die zulässigen Zeitfenster aus Ihren Auflagen, dann planen wir den Einsatz darin ein.

Ist mehrjährige Pflege möglich?

Ja. Entwicklungspflege über mehrere Jahre mit festen Terminen und Dokumentation ist für diese Flächen der Regelfall.

Ist für die Maßnahme eine Genehmigung erforderlich?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Zeitraum, Bewuchs, Artenschutz, Naturschutzrecht und kommunaler Satzung kann eine Rodung genehmigungs- oder prüfpflichtig sein. Die Klärung erfolgt mit der zuständigen Behörde; wir weisen auf erkennbare Punkte hin.

Anfrage

Ausgleichsfläche anfragen

Senden Sie Lage, Größe und die Pflegeauflagen — wir sagen, wie sich der Zielzustand erreichen lässt.

Inhaber
Christian Sauer
Standort
Silvanerstraße 43a · 67229 Großkarlbach

Das Formular öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht. Fotos der Fläche können Sie dort direkt anhängen. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage — Datenschutz.

E-MailProjekt anfragen